1. Allgemeine Bestimmungen
2. Zustandekommen des Vertrages
3. Leistungen
4. Preise und Zahlungsweise
5. Stornobedingungen, Rücktritt
6. Haftung
7. Aufrechnung
8. Rücktritt des Auftragnehmers
9. Datenschutz
10. Anwendbarkeit deutschen Rechts
11. Gerichtsstand
1. Allgemeine Bestimmungen
1.1
Diese Geschäftsbedingungen gelten für alle unsere Veranstaltungen (z.B. im Rahmen von Führungen, Ferienaktionen, Workshops, Schulklassenprogrammen, Jahresprogrammen, Römertagen, Vorträgen) für Verbraucher, Unternehmen und juristische Personen des öffentlichen und Privatrechts.
1.2
Mit der Auftragserteilung erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit den hier aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen und erkennt diese an.
Erhält er von diesen Bedingungen erst nachträglich Kenntnis, erkennt er sie an, soweit er nicht unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich widerspricht.
2. Zustandekommen des Vertrags
2.1
Der Auftragnehmer bietet anmeldepflichtige und nicht anmeldepflichtige Veranstaltungen an.
2.2
Mit dem Angebot zu einem Auftrag bietet der Auftraggeber dem Auftragnehmer den Abschluss eines Vertrages auf der Grundlage der Leistungsbeschreibung und der Allgemeinen Geschäftsbedingungen verbindlich an.
2.2.1
Eine Anmeldung durch Verbraucher kann telefonisch, in Schriftform per Brief oder Fax oder in Textform, z.B. per E-Mail erfolgen.
2.2.2
Bei Unternehmen, insbesondere Reiseveranstaltern, muss die Anmeldung in Schriftform, d.h. per Brief oder Fax, erfolgen.
2.3
Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Auftragsangebots seitens des Auftragnehmers zustande. Die Bestätigung bedarf der Textform. Sämtliche Abreden, Nebenabreden oder Sonderwünsche sind nur wirksam, wenn sie seitens des Auftragnehmers in Textform bestätigt sind.
2.4
Bei Veranstaltungen mit einer Mindestteilnehmerzahl kommt der Vertrag unter der Bedingung zustande, dass die jeweilige Mindestteilnehmerzahl erreicht wird, die sich aus der Auftragsbestätigung ergibt.
Die Teilnehmerzahl an Veranstaltungen kann beschränkt sein.
Bei anmeldepflichtigen Veranstaltungen werden die Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
2.5
Anmeldungen für Gruppenführungen müssen mindestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstag bei dem Auftragnehmer eingehen. Kurzfristige Anmeldungen sind auf Anfrage möglich.
2.6
Kann eine Anmeldung nicht berücksichtigt werden, teilt der Auftragnehmer dies dem Auftraggeber umgehend in Textform mit.
Bei Veranstaltungen für Kinder und Jugendliche sind Altersbeschränkungen vom Auftraggeber zu beachten, die jeweils mit der Auftragsbestätigung mitgeteilt werden.
2.7
Der Auftragnehmer ist bemüht, dem Auftraggeber auch die Möglichkeit einzuräumen, Veranstaltungen in einer Fremdsprache durchzuführen.
Diese Möglichkeit kann wegen nicht ständiger Verfügbarkeit von fremdsprachigen Gästeführern und Übersetzern nach gesonderter Absprache und gegen gesonderte Berechnung vereinbart werden.
Ein Anspruch auf eine fremdsprachige Veranstaltung, insbesondere Führung, besteht nur bei entsprechender Auftragsbestätigung.
3. Leistungen
3.1
Der Leistungsumfang geht aus der verbindlichen Leistungsbeschreibung der Bestätigung hervor. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen der vereinbarten Leistung bedürfen einer Bestätigung in Textform.
Die Bestätigung ist zum Zeitpunkt der Leistungserbringung vorzulegen.
3.2
Auswahl der Gästeführer
3.2.1
Die Auswahl der Gästeführer obliegt dem Auftragnehmer. Wünsche des Auftraggebers werden nach Möglichkeit berücksichtigt, sind aber nicht Vertragsbestandteil.
3.2.2
Der Auftragnehmer ist berechtigt, den vorgesehenen Gästeführer im Bedarfsfall, z.B. bei Krankheit, durch andere hinsichtlich der vereinbarten Führung gleich qualifizierte Gästeführer zu ersetzen.
3.3
Um eine gleichbleibend hohe Qualität und eine für alle Teilnehmer verständliche Veranstaltung zu gewährleisten, beträgt die maximale Gruppengröße bei Führungen für allgemeine Gruppen 20 Personen. Wird diese Anzahl überschritten, werden entsprechend der Gruppengröße weitere Gästeführer kostenpflichtig vom Auftragnehmer gestellt.
3.3.1
Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Auftragnehmer bei Auftragserteilung über die Anzahl der Personen der Gruppe möglichst genau zu unterrichten. Spätestens drei Tage vor dem geplanten Führungstermin ist dem Auftragnehmer mitzuteilen, wenn die maximale oder angemeldete oder bestätigte Gruppenstärke entgegen den Angaben im Auftrag über- oder unterschritten wird. Bei fristgerechter Mitteilung einer Überschreitung wird der Auftragnehmer versuchen, einen weiteren Gästeführer kostenpflichtig bereitzustellen.
Bei nicht fristgemäßer Mitteilung einer Überschreitung der Personenzahl wird die Führung mit maximal 20 Personen durchgeführt. Bei nicht fristgemäßer Mitteilung einer Unterschreitung der Personenzahl erfolgt die Leistungserbringung laut Bestätigung.
3.3.2
Die maximale Gruppengröße bei Schulklassen / Kindern entspricht 15 Personen.
3.3.3
In begründeten Fällen kann in Absprache mit dem Auftragnehmer von der maximalen Gruppengröße abgewichen werden. In diesem Fall behält sich der Auftragnehmer vor, den Preis der Leistung der Personenzahl entsprechend neu festzusetzen.
3.4
Bei Veranstaltungen mit Kindern, Jugendlichen oder anderweitig aufsichtsbedürftigen Personen übernimmt der Auftraggeber nicht die Aufsichtspflicht. Diese verbleibt während der gesamten Veranstaltung beim Auftraggeber. Bei Schulklassen müssen mindestens 2 Aufsichtspersonen pro Gruppe anwesend sein.
4. Preise und Zahlungsweise
4.1
Die Preise von Veranstaltungen sind auf der Internetseite www.roemer-welt.de ersichtlich. Es gelten die jeweils zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung veröffentlichten und bestätigten Preise. Zu bezahlen sind grundsätzlich alle bestellten und schriftlich bestätigten Leistungen.
4.2
Soweit nicht anders vereinbart, sind die Veranstaltungen vor Ort zu bezahlen. Eine Quittung kann ausgestellt werden. Rechnungen werden per Post zugestellt.
Zusatzkosten, die nicht Vertragsbestandteil sind, sind durch den Auftraggeber direkt vor Ort zu zahlen. Abweichungen von dieser Regelung müssen zuvor in Textform vereinbart werden.
4.4
Bezahlung mit Voucher ist für Reiseveranstalter möglich, wenn diese Voucher korrekt ausgefüllt und vom Reiseleiter unterschrieben an den anwesenden Mitarbeiter des Auftragnehmers übergeben werden. Rechnungen werden per Post zugestellt.
5. Stornierungsbedingungen, Rücktritt
5.1
Der Auftraggeber kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Stornierungen sind dem Auftragnehmer in Textform mitzuteilen.
5.1.1
Die Stornierung von bestellten und in Textform fixierten Leistungen ist bis zu 5 Tagen vor Termin kostenlos möglich. Danach werden bis 48 Stunden vor Beginn der Leistung 50 % Ausfallgebühren fällig. Bei keiner sowie zu später Stornierung, insbesondere nach vereinbartem Führungsbeginn, und Nichtannahme der Leistung werden 100 % des vereinbarten Preises fällig. Maßgeblich ist hierbei der Eingangszeitpunkt der Stornierung beim Auftragnehmer. Dem Auftraggeber bleibt die Möglichkeit unbenommen, einen geringeren Schaden des Auftraggebers nachzuweisen.
5.1.2
Die rechtzeitige Stornierung wird vom Auftragnehmer in Textform bestätigt. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Stornierung ist der Eingang beim Auftragnehmer.
5.1.3
Soweit dem Auftragnehmer Kosten für die Anmietung bzw. Stornierung von Leistungen Dritter entstehen, werden diese dem Auftraggeber zusätzlich berechnet.
5.2
Die in Textform vereinbarten Zeiten für Führungen sind einzuhalten. Bei Verspätungen ist der Auftraggeber verpflichtet, die Verspätung sobald als möglich, spätestens zum Zeitpunkt des vereinbarten Beginns der Leistung dem Auftragnehmer mitzuteilen.
5.2.1
Der Gästeführer ist verpflichtet, 30 Minuten am vereinbarten Treffpunkt auf die Gruppe zu warten. Nach Ablauf dieser Zeit entfällt der Anspruch auf die Führung, wobei der vereinbarte Leistungspreis vollständig vom Auftraggeber zu bezahlen ist.
5.2.2
Erscheint die Gruppe mit Ankündigung verspätet, kann die Leistung nur entsprechend gekürzt erbracht werden. Der vereinbarte Zahlbetrag ist ungeachtet dessen zu 100 % fällig. Die Führung kann mit der geplanten Dauer durchgeführt werden, soweit der Gästeführer keinen anderen Verpflichtungen nachkommen muss.
5.2.3
Bei einer vorzeitigen Beendigung der Führung auf Wunsch des Auftraggebers ist der komplette für die Leistung vereinbarte Betrag fällig.
6. Haftung
Die Teilnahme an den Veranstaltungen des Auftragnehmers erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Auftragnehmer haftet insofern nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Unberührt bleibt die gesetzliche Haftung für Schäden im Falle der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit. In diesem Fall haftet der Auftragnehmer jedoch lediglich nach Maßgabe seines Verschuldens.
7. Aufrechnung
Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Auftragnehmers durch den Auftraggeber ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig.
8. Rücktritt des Auftragnehmers
Der Auftragnehmer ist berechtigt, vom Vertrag mit sofortiger Wirkung aus besonderen Gründen zurückzutreten. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die Veranstaltung aus Gründen abgesagt werden muss, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, z.B. höhere Gewalt. Der Rücktritt wird dem Auftraggeber in Textform mitgeteilt.
9. Datenschutz
Alle personenbezogenen Daten werden grundsätzlich vertraulich behandelt und geschützt gespeichert.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, alle im Rahmen der Geschäftsbeziehung erforderlichen Daten im Sinne des Bundesdatenschutzgesetztes zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten. Der Aufraggeber gestattet dem Auftragnehmer, diese Daten an mit der Durchführung des Vertrages beauftragte Dritte weiterzuleiten, soweit dies zur Erfüllung des Vertrages notwendig ist.
10. Anwendbarkeit deutschen Rechts
Auf das Vertragsverhältnis findet ausschließlich deutsches Recht Anwendung.
11. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Streitigkeiten von Auftraggeber und Auftragnehmer ist, soweit dies rechtlich zulässig vereinbart werden kann, Rheinbrohl.